Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Thaimassage in Deutschland nicht als Therapie im Sinne des geltenden Heilpraktikergesetzes von 1939 anerkannt ist. Es werden keine Diagnosen gestellt,
Symptome behandelt oder irgendwelche Heilversprechen abgegeben. Thaimassagen können bei Vorliegen einer Erkrankung weder verordnete Medikamente oder Therapien noch den Besuch bei einem Arzt oder
Heilpraktiker ersetzen.
Unsere Massagen sind reine Wellness-Anwendungen, die allein der allgemeinen Entspannung, dem Wohlbefinden und der Gesundheitsprävention dienen. Sollten Kunden Krankheiten des Bewegungsapparates
oder der inneren Organen haben oder vermuten, Haut- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kürzlich erfolgte operative Eingriffe oder eine Schwangerschaft vorliegen, so sollte zunächst durch einen
Arzt geklärt werden, ob eine Thaimassage unter diesen Voraussetzungen als geeignete Maßnahme oder gar als kontraindiziert zu betrachten ist.
Sollten trotz fachkundiger Massage Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen
sind, dass Sie Ausschlussgründe verschwiegen haben, sind wir von jeder Haftung freigestellt. Dies gilt auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass Ihnen ein Ausschlussgrund selbst nicht bekannt
war und für uns nicht erkennbar oder offenkundig war. Bei Vorliegen oder der Vermutung einer gesundheitlichen Störung muss
vor Beginn einer Wellness-Anwendung unbedingt ärztlicher Rat eingeholt werden.
Relative Kontraindikationen (Erkrankungen die eine Thaimassage
zumindest einschränken)
· Stark erhöhter Blutdruck
· Venenentzündungen oder ausgeprägte Venenschwäche
· Schwangerschaft
· Frische Knochenbrüche oder kürzlich erfolgte operative Interventionen
· Unfälle die weniger als 48 Stunden zurückliegen
· Entzündungen, Wunden, Schnitte, Geschwüre
· Sonnenbrand
· Schwere neurologische oder psychische Störungen
· Diabetes mellitus
· Allergien
Absolute Kontraindikationen (Erkrankungen die eine Thaimassage in der Regel komplett ausschließen)
· Krebserkrankungen
· Akute Infektionen einhergehend mit Fieber
· Sehnen- oder Muskulaturverletzungen
· Knochenbrüche oder ausgerenkten Gelenke
· Hautkrankheiten, Verletzungen oder Reizungen der Haut
· Infektionskrankheiten
· Immunschwäche
· Fortgeschrittene Herzinsuffizienz und die Gefahr eine Herzinfarktes
· Thrombosen und Gefäßerkrankungen mit erhöhtem Thrombembolierisiko
· Schwere Rheumatische Erkrankungen
· Entzündungen der Muskeln- und Gelenke
· Alkoholisierter Zustand, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
·
Ausgeprägte Osteoporose und bestimmte Deformitäten des
Achsenskelettes
4. Gültigkeit der Preisliste
Es gilt immer die jeweils aktuelle Preisliste. Die jeweils letzte Preisliste verliert mit Erscheinen der neuen ihre Gültigkeit. Wir behalten uns Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Die regelmäßige Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre nach Ausstellungsdatum. Auf jedem Gutschein wird das Ausstellungsdatum vermerkt. Im Falle einer Verjährung kann die Leistung verweigert werden. Auf das Einlösen eines Gutscheines erfolgt keine Barauszahlung. Gutscheine sind in der Regel übertragbar. Für eine Gutscheineinlösung ist eine Terminvereinbarung erforderlich und der Gutschein muss zum Termin vorgelegt werden. Je Behandlung kann nur eine Anwendungsart gewählt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Gutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.